Haus bei Scheidung verkaufen – Ihre Optionen im Überblick

Wenn eine Ehe endet und eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird aus einem emotionalen Thema schnell auch ein rechtliches und finanzielles. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Optionen – sachlich und ohne Wertung.

1. Wer bekommt das Haus bei Scheidung?

Das Haus "bekommt" in Deutschland im Regelfall keiner automatisch. Die häufigsten Lösungen sind:

Wichtig: Die Teilungsversteigerung ist fast immer die teuerste und schlechteste Lösung – sie erzielt nur 60–70% des Marktwerts und kostet beide Seiten viel Nerven. Ein gemeinsamer freihändiger Verkauf ist für beide Parteien fast immer besser.

2. Was ist Zugewinnausgleich?

Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) wird beim Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wenn die Immobilie während der Ehe an Wert gewonnen hat, kann dies einen Anspruch des weniger begüterten Partners begründen.

Der genaue Betrag hängt vom aktuellen Immobilienwert ab – eine fundierte Bewertung ist daher oft der erste notwendige Schritt.

3. Muss ich warten bis die Scheidung durch ist?

Nein. Ein Immobilienverkauf kann bereits während des laufenden Scheidungsverfahrens stattfinden – wenn beide Partner einverstanden sind. Das kann sogar sinnvoll sein: Der Erlös ist klar, die Aufteilung kann direkt geregelt werden, und beide können finanziell neu starten.

4. Was wenn ein Partner nicht zustimmt?

Ohne Einigung ist ein freiwilliger Verkauf nicht möglich. Optionen sind dann:

HHW Immobilien kann als neutraler Dritter mit beiden Parteien kommunizieren – getrennt, diskret, ohne Parteinahme. Viele Verkäufe kommen so zustande, weil eine vertrauenswürdige externe Stimme manchmal hilft.

5. Steuerliche Aspekte beim Verkauf im Scheidungsfall

Wenn die Immobilie seit mehr als 10 Jahren im Eigentum ist oder zuletzt vom Eigentümer selbst bewohnt wurde (mind. die letzten 2 Jahre), fällt keine Spekulationssteuer an. Wurde die Immobilie vermietet und ist kürzer als 10 Jahre im Besitz, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen.

Häufige Fragen

Ja. Wir können zunächst nur mit der Person sprechen, die sich zuerst meldet. Die andere Partei wird erst einbezogen, wenn beide bereit sind. Vollständige Diskretion ist für uns selbstverständlich.
Sobald beide einverstanden sind, durchschnittlich 4 Wochen vom gemeinsamen Ja bis zur Kaufpreiszahlung. Die Zeit bis zur Einigung hängt von den Parteien ab.
Nein, das regeln Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt oder Notar. Wir zahlen den Kaufpreis an den Verkäufer aus, die Aufteilung erfolgt nach Ihrer gemeinsamen Vereinbarung.

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