Geerbte Immobilie verkaufen – was jetzt zu tun ist

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und möchten wissen, was das steuerlich bedeutet, wie eine Erbengemeinschaft funktioniert und wie Sie am schnellsten und unkompliziertesten zum Abschluss kommen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen die wichtigsten Antworten – ohne Fachchinesisch.

1. Erbschaftssteuer: Wann wird sie fällig?

Die Erbschaftssteuer gilt für den Gesamtwert des geerbten Vermögens – nicht nur für die Immobilie. Entscheidend sind die Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind:

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner / eingetr. LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern, GeschwisterII20.000 €
Alle übrigen ErbenIII20.000 €

Wichtig: Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus gilt unter bestimmten Bedingungen die sogenannte "Familienheimregelung" – Ehepartner und Kinder können steuerfrei erben, wenn sie die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Wer sofort verkauft, verliert diesen Vorteil.

2. Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien

Die Spekulationssteuer greift, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb mit Gewinn verkaufen. Bei Erbschaften gilt eine besondere Regel: Sie übernehmen die Haltedauer des Erblassers.

Das bedeutet konkret:

Praxisfall: Ihr Vater hat das Haus 1998 gebaut und 2024 vererbt. Da über 10 Jahre vergangen sind, ist kein Verkauf steuerpflichtig. Wurde das Haus erst 2018 gekauft, müssen Sie bis 2028 warten oder Spekulationssteuer zahlen.

3. Was tun bei einer Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen – auch der Verkauf – müssen von allen Mitgliedern gemeinsam getroffen werden. Das klingt einfach, führt in der Praxis aber häufig zu Streit.

Die häufigsten Konfliktpunkte:

Mögliche Lösungen:

HHW-Hinweis: Als neutraler Dritter können wir auch bei Erbengemeinschaften helfen – wir kommunizieren mit allen Beteiligten und schaffen häufig eine Einigung, die ohne externe Hilfe nicht zustande käme. Kein Druck, kein Zeitlimit.

4. Muss ich die Immobilie vorher renovieren?

Nein. Ein Direktkäufer wie HHW Immobilien kauft Immobilien in jedem Zustand – ob Entrümpelung noch aussteht, Dach undicht ist oder die letzte Renovierung 30 Jahre her ist. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Im Gegensatz zum Maklerweg gibt es keine Besichtigungen mit Fremden, keine Fotos für Online-Portale, keine Verhandlungen mit unbekannten Interessenten.

5. Wie läuft der Verkauf in der Praxis ab?

Häufige Fragen

Bei Erbschaft gilt die Spekulationsfrist des Erblassers. Wenn dieser die Immobilie länger als 10 Jahre besessen hat, fällt keine Spekulationssteuer an. Außerdem kann Erbschaftssteuer anfallen – aber nur wenn der Freibetrag überschritten wird (z.B. 400.000 € für Kinder). Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Bei Erbengemeinschaft müssen alle einverstanden sein. Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Erbe die Teilungsversteigerung beantragen – oft zu deutlich schlechteren Preisen. Eine Einigung auf einen Direktverkauf ist in der Regel für alle die bessere Lösung. Wir helfen als neutraler Vermittler.
Über HHW Immobilien durchschnittlich 4 Wochen vom ersten Kontakt bis zur Kaufpreiszahlung. In dringenden Fällen – etwa wenn laufende Kosten die Erbengemeinschaft belasten – versuchen wir das zu beschleunigen. Über einen klassischen Makler dauert es erfahrungsgemäß 3–6 Monate.
Das besprechen wir individuell. In der Regel übernehmen wir die Immobilie ohne Inventar – Sie haben ausreichend Zeit, alles zu regeln. Auf Wunsch kaufen wir auch mit Inventar oder helfen bei der Entrümpelung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Unverbindlich anfragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Keine Provision, keine Makler, kein Aufwand.

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