Energieausweis beim Verkauf – Pflicht, Kosten & Alternativen

Seit 2014 ist ein gültiger Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie in Deutschland Pflicht. Was das genau bedeutet, welche Art Sie brauchen und ob Sie vor dem Verkauf noch sanieren müssen – das erklärt dieser Ratgeber.

1. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Varianten:

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht? Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht gemäß WSVO 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich.

2. Was kostet ein Energieausweis?

Energieausweise müssen von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden – Architekten, Ingenieure, Energieberater. Sie haben 10 Jahre Gültigkeit.

3. Muss ich vor dem Verkauf sanieren?

Grundsätzlich nein. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Haus vor dem Verkauf energetisch zu sanieren. Allerdings:

4. Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Ohne gültigen Energieausweis beim Verkauf drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Ausweis Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen.

5. Wer stellt den Energieausweis aus?

Schornsteinfeger, Energieberater, Ingenieure oder Architekten mit entsprechender Qualifikation. Viele lokale Handwerksbetriebe oder die Verbraucherzentrale Hessen können ebenfalls vermitteln.

Häufige Fragen

Ja, Sie müssen den Energieausweis spätestens bei Vertragsschluss übergeben. Bei HHW Immobilien als Direktkäufer wird dieser Ablauf von uns koordiniert – Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Ist Ihr Ausweis abgelaufen, benötigen Sie einen neuen vor dem Verkauf.
Nein, für einen Verkauf besteht keine Sanierungspflicht. Allerdings müssen bei Käufen von Einfamilienhäusern die Käufer innerhalb von 2 Jahren bestimmte Mindeststandards erfüllen (GEG). Das ist Sache des Käufers, nicht des Verkäufers.

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